Paid4 – Nebenjobs
Geld verdienen im Internet

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten sich im oder übers Internet einen kleinen Zuverdienst zu erarbeiten. Manche gehen bequem von der Couch aus. Mystery-Calls z. B. man betätigt sich als Testanrufer in Hotlines und muss dann hinterher Fragen zur Freundlichkeit usw. beantworten. Oder als Tester für Produkte oder für Homepages und Apps. Es gibt auch die Möglichkeit über diverse Portale Aufträge für kleine Microjob zu übernehmen, als Übersetzer z. B.. Ein anderer Bereich sind etwa Umfragen die man zu seinen Interessen beantwortet. Daneben gibt es auch Portale, die Testkäufer oder auch Testdiebe (habe ich auch schon mal gemacht, ein durchaus besonderes Gefühl) in Geschäften suchen. Für Personen, die sich nicht aktiv betätigen wollen, gibt es zumindest die Möglichkeit über diverse Bonusportale bei ihren Einkäufen im Netz ein Cashback zu erhalten. Wer möchte hat auch die Gelegenheit gegen Bezahlung eine App auf sein Handy oder ein Browser Addon zu installieren, welche das Surfverhalten analysiert und weitergibt. 

Die Portale zahlen auf unterschiedlichste Weise aus. Manche überweisen den Betrag, andere zahlen via PayPal aus oder man kann aus Gutscheinen auswählen, z. B. von Amazon. Bei einigen reicht der zeitliche Aufwand im Verhältnis zum Ertrag nicht mal für den Mindestlohn. Dafür kann man es nebenher vor dem TV oder so machen. Bei anderen sieht es dagegen deutlich besser aus. Alles in allem eine spannende Sache, die mir zuletzt über 200 EUR Zuverdienst im Monat ermöglichen. Schaut euch gerne um. Ich habe auf den folgenden Seiten eine kleine Übersicht zusammengetragen. 

Aber eins darf man nicht vergessen. Erträge sind steuerpflichtig und im Rahmen der Einkommenserklärung anzugeben. Eine Ausnahme bilden hier die Cashbacks, die von Bonusportalen an Privatpersonen ausbezahlt werden. Dies wird als nachträglicher Preisnachlass angesehen und nicht als Ertrag. Allerdings funktioniert das jedoch nur, wenn es einen entsprechenden Gegenwert gibt. Ist der Bonus höher als das, was dem Unternehmen für das Produkt/Dienstleistung bezahlt wird, beispielsweise ein Cashback für eine Kontoeröffnung ohne Gebühren, ist es im Einzelfall nicht steuerpflichtig. Aufpassen muss man, wenn man dies „gewerbsmäßig“ betreibt und auch so ein nettes Sümmchen zusammen bekommen kann. Auch kann es Freibeträge für diese Art des Einkommens geben. Eine Steuerberatung kann ich allerdings nicht leisten, dafür gibt es entsprechend Spezialisten, die ggf. unterstützen.

Eine Liste über Auszahlungsnachweise veröffentliche ich hier ebenfalls. Ihr gelangt dorthin über den nachfolgenden Button.

Für Einkäufe oder andere Dienste im Internet ein Cashback erhalten!

Portale die für die Teilnahme an Umfragen zu seinen Interessen und Nutzerverhalten bezahlen!

Kleine Jobs annehmen als Testanrufer bei Hotlines oder Testkäufer in Geschäften oder Onlineshops. Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen MysteryPanels zu unterschiedlichen Themen.

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